Hinweis: Dieses Bestellformular steht auch als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen für die Daten aus der AWA
Alle Rechte an der AWA liegen beim Institut für Demoskopie Allensbach. Die AWA darf, gleichgültig ob ganz oder in Teilen, nicht ohne schriftliche Einwilligung des Instituts für Demoskopie Allensbach veröffentlicht, vervielfältigt oder zur Auswertung durch jegliche Analyseprogramme aufbereitet und weitergegeben werden, § 87a ff Urheberrechtsgesetz.
Der Besteller hat das Recht erworben, die Daten der AWA ausschließlich für individuelle Auswertungen zu nutzen. Das bedeutet:
Die Daten und die Ergebnisse einer Datenauswertung dürfen nur intern oder im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung zum Zwecke der Beratung verwendet werden.
Die Argumentation und Akquisition sowie jede Form der werblichen Nutzung für einzelne oder mehrere Medien (Titel, Sender u. a.) setzt eine Teilnahme an der AWA für die entsprechenden Medien (Titel, Sender u. a.) voraus. Mit der Bestellung erwerben Sie keine solchen Teilnahmerechte an der AWA.
Die dem Besteller überlassenen Daten und die Ergebnisse der vom Besteller vorgenommenen Auswertungen dürfen ohne Zustimmung des Instituts für Demoskopie Allensbach an Dritte nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen weitergegeben werden. Die Weitergabe der Daten an Dritte zum Zwecke der Werbung ist nicht gestattet. Dazu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.
Die AWA-Nutzungslizenz berechtigt zur Nutzung an einem Agenturstandort. Ist die Nutzung an mehreren Standorten vorgesehen, ist eine Mehrfachlizenz zu erwerben.
Die vom Institut für Demoskopie Allensbach erworbenen Daten und das Ergebnis einer vom Besteller vorgenommenen Auswertung dürfen nicht zu Wettbewerbszwecken veröffentlicht werden.
Daten aus der AWA dürfen nicht in elektronische Informationssysteme (z. B. Internet) eingespeist werden, wenn diese Daten dadurch allgemein zugänglich werden. Dazu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.
Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen löst eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 Euro aus. Darüber hinausgehende Ansprüche und Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.